Professor Klecatzky, Mitvater der österreichischen Verfassung ***
"Die Republik Österreich wird mit ihrer Bundesverfassung zu einem Sub-Teil-Rechtssubjekt des Rechtssubjekts EU. An die Stelle der Koordinierung der beiden Verfassungen tritt damit die endgültige Subjugation (Unterwerfung) und damit die Auflösung der Republik in eine EU.Mitgliederstaaten verlieren die Substanz ihrer existentiellen Staatlichkeit und werden zu bloßen regionalen Verwaltungskörpern."